Ernährungsmedizinische Beratung wird (da Therapieleistung) immer exkl. Mehrwertsteuer verrechnet!
Die Honorare orientieren sich an den Richtlinien des Verbandes der Diaetolog*innen Austria.
Rückerstattungdes Honorars bei Ernährungsmedizinischen Beratungen:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Österreich (ÖGK, BVAEB, …) sehen leider keine Rückerstattung des Honorars für Diät- und Ernährungsberatungen vor.
Kostenzuschuss gibt es für LKUF OÖ Versicherte.
Bei Abschluss einer privaten Zusatz-Krankenversicherung mit inkludiertem ambulanten Tarif, gibt es in den meisten Fällen eine Rückerstattung. Für nähere Auskunft wenden Sie sich an Ihre Versicherung.
Die SVS bietet die Möglchkeit das Honorar im Rahmen des SVS-Gesundheitshunderter einzureichen.
Gerne berate ich Sie bei Fragen zum Honorar und dessen Rückerstattung.
„SVS Is(s)t-Gesund“ ist eine Kooperation zwischen der SVS und dem Verband der Diaetologen*innen Österreich und bietet ein ernährungsmedizinisches Beratungsangebot für SVS-Versicherte und unterstützt dieses Angebot mit dem „SVS Extra-Gesundheitshunderter“ – somit erhalten Sie einen Teil des Betrages zurück!